Photovoltaik Einspeisevergütung

Photovoltaikanlagen werden über die sogenannte Einspeisevergütung staatlich gefördert. Die Photovoltaik Einspeisevergütung ist im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) festgelegt. Die Höhe der Vergütung hängt von der maximalen Leistung der PV-Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage ab.

Tabelle Einspeise-Vergütungssätze 2023 und 2024

Datum Inbetriebnahme Art der Einspeisung bis 10 kWp 10 bis 40 kWp 40 bis 100 kWp
01.01.2023 bis 31.01.2024 Teileinspeisung* 8,2 ct./kWh 7,1 ct./kWh 5,8 ct./kWh
Volleinspeisung** 13,0 ct./kWh 10,9 ct./kWh 10,9 ct./kWh
01.02.2024 bis 31.07.2024 Teileinspeisung* 8,1 ct./kWh 7,0 ct./kWh 5,7 ct./kWh
Volleinspeisung** 12,9 ct./kWh 10,8 ct./kWh 10,8 ct./kWh
ab 01.08.2024 Teileinspeisung* 8,0 ct./kWh 6,9 ct./kWh 5,6 ct./kWh
Volleinspeisung** 12,8 ct./kWh 10,7 ct./kWh 10,7 ct./kWh

*Teileinspeisung: Nur ein Teil der von der Photovoltaikanlage erzeugten Energie wird für den Eigenbedarf im Gebäude oder Haushalt verwendet. Der verbleibende Teil wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist und verkauft.

**Volleinspeisung: Die gesamte Energie, die von der Photovoltaikanlage erzeugt wird, wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist und verkauft.

Durch das neue EEG 2023 ist es möglich, zwei voneinander getrennte Anlagen zu errichten, sodass eine Anlage der Eigenversorgung und eine weitere der Volleinspeisung dienen kann.