Das Solarpaket 1
Vorteile für die Installation Ihrer Solaranlage
Sektorziele fallen weg
Die Überprüfung der Sektorziele im Klimaschutzgesetz wurde geändert, sodass nun die Gesamtemissionen aller Sektoren entscheidend sind, anstatt einzelne Sektoren separat zu bewerten. Umweltverbände kritisieren diese Änderung, da alle Sektoren in wenigen Jahren CO2-neutral sein müssen, um effektiven Klimaschutz zu gewährleisten.
Absage der Resilienzboni jedoch Vereinfachung des Netzanschlusses
Das Solarpaket wurde vorwiegend positiv aufgenommen, da es Erleichterungen für die Installation von Solaranlagen und Bürokratieabbau bietet. Die Vereinfachung des Netzanschlusses ermöglicht kürzere Installationszeiten und beschleunigt die Energiewende. Die Absage an die geplanten Resilienzboni ruft widerum Kritik hervor. Diese Boni sollten heimischen Solarproduktionsstätten helfen, sich gegen Niedrigpreise aus dem Ausland zu behaupten. Dies führt bei Unternehmen wie Meyer Burger zu einem Produktionsstopp.
Netzstrom laden erlaubt
Das Solarpaket 1 erlaubt Solarspeichern, Netzstrom zu laden, während der Anspruch auf EEG-Vergütung für die Einspeisung von Solarstrom bestehen bleibt. In Verbindung mit dynamischen Stromtarifen kann dies attraktiv sein, da diese Tarife je nach Börsenstrompreis variieren und es ermöglichen, günstigen Strom zu speichern und bei Bedarf zu nutzen.
Vereinfachter Netzanschluss
Das Solarpaket zielt darauf ab, die Anschlussbedingungen für Photovoltaikanlagen bundesweit zu vereinheitlichen, um Interessenten klare und einheitliche Regeln zu bieten. Es ermöglicht kleinen Anlagen bis zu 30 kW einen vereinfachten Netzanschluss im Vergleich zur bisherigen Grenze von 10,8 kW und sieht auch Erleichterungen für Anlagen bis zu 100 kW vor, um die Installation und Inbetriebnahme von Solaranlagen zu beschleunigen.
Höhere Vergütungssätze
Wenn das Solarpaket wie geplant umgesetzt wird, können Sie in Zukunft ein altes Modul Ihrer Solaranlage durch ein Leistungsstärkeres ersetzen und den Vergütungsanspruch für die Einspeisung auf das neue Modul übertragen. Dadurch behalten Sie die höheren Vergütungssätze, die zum Zeitpunkt der Installation Ihrer Anlage galten.
Installation soll vereinfacht werden
Das Solarpaket 1 erleichtert die Installation von Stecker-Solaranlagen, indem sie nur noch bei der Bundesnetzagentur registriert werden müssen und ermöglicht vorübergehend rückwärts laufende Zähler. Zudem erlaubt der Gesetzesentwurf größere Anlagen mit einer Modulleistung von bis zu 2 kW, jedoch wird die Einspeisung am Wechselrichter auf 800 Watt begrenzt, um die Nutzung von selbst erzeugtem Solarstrom zu fördern.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Das Solarpaket 1 erleichtert die Installation von Solaranlagen in Mehrfamilienhäusern, indem das Konzept der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung eingeführt wird und der Anlagenbetreiber nicht mehr Energieversorger sein muss. Zudem sollen Vereinfachungen beim Mieterstrommodell vorgenommen werden, um auch die Versorgung von Mietern in Mehrfamilienhäusern auf Nebengebäuden wie Garagen zu fördern und so den Einsatz von Solaranlagen in diesem Bereich zu erhöhen.
Ausgleich für gestiegene Baukosten
Gewerbliche Photovoltaikanlagen mit einer Leistung zwischen 40 und 750 Kilowatt sollen zukünftig eine höhere Einspeisevergütung von 1,5 Cent pro Kilowattstunde erhalten, um den gestiegenen Baukosten gerecht zu werden. Durch die Möglichkeit für Anlagen mit Eigenverbrauch, überschüssigen Strom auch ohne Vergütung ins Netz einzuspeisen, sollen die neuen Regelungen die Wirtschaftlichkeit von gewerblichen Photovoltaikanlagen verbessern und den Ausbau erneuerbarer Energien weiter vorantreiben.
Ausweitung der Freiflächenanlagen
Die geplante Gesetzesänderung sieht vor, die Grenze für Ausschreibungen von Freiflächenanlagen von 20 MW auf 50 MW anzuheben, um die Kosten zur Stromerzeugung weiter zu senken und landwirtschaftlich weniger ertragreiche Flächen für Photovoltaikanlagen nutzen zu können. Zusätzlich sollen Freiflächenanlagen zukünftig bestimmte „naturschutzfachliche Mindestkriterien“ erfüllen müssen, um wertvolle Natur vor Zerstörung durch die Installation von Photovoltaikanlagen zu schützen und den Ausbau von Photovoltaik auf Freiflächen unter Berücksichtigung von Umwelt- und Naturschutzaspekten voranzutreiben.
Wann kommt das Solarpaket 1?
Der Gesetzesentwurf der Ampel-Koalition zur Solarförderung wurde im Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Bundestages beraten. Bundestag als auch Bundesrat haben das Solarpaket 1 am 26. April 2024 verabschiedet.
Datum: 27.05.2024